Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Prozess des Rechnungseingangs in Ihrem Unternehmen anpassen. Für das Versenden von E-Rechnungen an Unternehmer gelten Übergangsfristen bis 2027. Hierunter fallen auch Dauermietrechnungen.
Eventuell haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, führen Sie zeitnah passende Software-Lösungen ein und passen Sie Ihre Prozesse an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Unterstützung, sowie spezielle Software-Lösungen zur Erweiterung Ihrer Buchhaltung zum Thema E-Rechnung an.
Als Vorinformation finden Sie in der Anlage einen Leitfaden zur Einführung der E-Rechnung. Mehr über mögliche Lösungen finden Sie auf datev.de unter E-Rechnung: Erfolgreiche Umsetzung in Unternehmen.
Ternus & Ternus Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 27, 66740 Saarlouis
Mail: kanzlei@ts-steuern.de
Tel: +49 (0) 68319896 0
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